Satzung des Vereins Radio Schwetzstubb

Stand: Gefasst durch Gründung des Vereins am 10. März 2025

Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Radio Schwetzstubb“.
Der Sitz des Vereins ist Waldsolms.

Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist im Sinne des § 52 der Abgabenordnung die Förderung

  • von Kunst und Kultur,
  • der Volksbildung,
  • internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens,
  • der Heimatpflege und Heimatkunde,
  • des bürgerschaftlichen Engagements und des demokratischen Staatswesens.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

  • die Durchführung von eigenen, nicht-kommerziellen Radioprogrammen mit Anteilen an Berichterstattung über
    • Pflege des heimatlichen Brauchtums wie Chorgesang und Mundart,
    • sportliche Leistungen und Veranstaltungen sportlicher Übungen;
  • die mediale Begleitung des heimatlichen Vereinslebens und des gesellschaftlichen und politischen Lebens;
  • Motivation
    • zur generationenübergreifenden Begegnung,
    • zur Bewahrung kultureller Vielfalt,
    • zum ehrenamtlichen Engagement im ländlichen Raum;
  • das Sammeln und Verwerten von Informationen gemäß journalistischer Sorgfaltspflichten zwecks Medienbildung und Stärkung der Medienkompetenz der Bürger im ländlichen Raum;
  • ein Angebot eines von kommerziellen Interessen unabhängigen Zugangs zu aktuellen lokalen, regionalen und überregionalen Informationen.

Selbstlose Tätigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Verbot von Begünstigungen
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Erwerb der Mitgliedschaft
Die Vereinsmitgliedschaft steht natürlichen Personen oder juristischen Personen offen, die den Zweck des Vereins durch aktive Teilnahme oder Förderung unterstützen wollen und die die Werte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vertreten.
Die Beitrittserklärung ist schriftlich einzureichen. Der Vereinsbeitritt minderjähriger Mitglieder muss durch die gesetzlichen Vertreter durch Unterschrift auf der Beitrittserklärung bestätigt werden.
Die Mitgliedschaft beginnt mit Annahme der Beitrittserklärung durch eine Mitgliederversammlung oder eine Beschlussfassung außerhalb einer Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren, jeweils mit einfacher Mehrheit.
Eine Zurückweisung der Beitrittserklärung bedarf keiner Begründung.

Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod der natürlichen Person, Auflösung der juristischen Person oder Auflösung des Vereins.
Der Austritt ist mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres möglich und erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.
Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung der in der Vereinssatzung sowie in Ordnungen und Richtlinien festgelegten Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr.
Über den Ausschluss entscheidet eine Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

Beiträge
Die Mitglieder des Vereins zahlen Beiträge.
Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit ergeben sich aus der jeweils gültigen Beitragsordnung.
Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sowie besondere Vertreter im Sinne des § 30 BGB.

Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören

  • Wahl des Vorstands,
  • Abwahl des Vorstands aus wichtigem Grund,
  • Entlastung des Vorstands,
  • Entgegennahme der Berichte des Vorstands,
  • Wahl der Kassenprüferinnen und Kassenprüfer,
  • Beschlussfassung über das Jahresprogramm,
  • Wahl besonderer Vertreter für Einzelprojekte im Rahmen des beschlossenen Jahresprogramms oder für bestimmte Aufgabenbereiche, insbesondere bei Handlungsunfähigkeit des Vorstands,
  • Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit,
  • Beschlussfassung über die Änderung der Satzung,
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins,
  • Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus dieser Satzung oder nach geltendem Recht ergeben.
Eine Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden des Vorstands mindestens einmal jährlich im ersten Quartal eines Kalenderjahres einzuberufen.
Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies in Textform unter Angabe von Gründen verlangt.Zur ordentlichen jährlichen Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von mindestens zwei Wochen in Textform unter Mitteilung der Tagesordnung, des Tagungsortes und der Zeit einzuberufen.
Für die Berechnung der Frist zur Einladung der Mitgliederversammlungen ist der Tag der Absendung der Einladung maßgebend (es gilt das Datum des Poststempels oder des Sendeberichts der E-Mail-Nachrichten). Für die Fristberechnung zählt der Tag der Versammlung nicht mit.
Mitglieder, die dem Verein eine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben und die der Kommunikation per E-Mail zugestimmt haben, sollen dazu durch Übermittlung einer E-Mail-Nachricht an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse eingeladen werden. Ein Anspruch auf Einladung in Form einer E-Mail-Nachricht besteht nicht.
Mitglieder, die dem Verein keine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben oder die nicht der Kommunikation per E-Mail zugestimmt haben, werden schriftlich an die letzte vom Mitglied bekannt gegebene Postanschrift eingeladen.
Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin in Textform beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. Über die Annahme der Ergänzung entscheidet die Mitgliederversammlung entsprechend der jeweils gültigen Geschäftsordnung.
Anträge über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits im Einladungsschreiben zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden, sofern die Versammlung nicht etwas anderes bestimmt, offen durch Handaufheben mit Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Hiervon abweichend bedürfen Satzungsänderungen und der Beschluss zur Auflösung des Vereins einer Zustimmung von mehr als der Hälfte der Vereinsmitglieder. Darüber hinaus sind zu Satzungsänderungen zwei Drittel der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen sowie zu Änderungen des Verwendungszwecks und zur Auflösung des Vereins vier Fünftel der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen erforderlich.
Eine Beschlussfassung außerhalb einer Mitgliederversammlung im Umlaufverfahren ist gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.
Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
Vorstandswahlen werden von einer Wahlleiterin oder einem Wahlleiter geleitet.
Zu Beginn der Versammlung beschließen die anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit eine Geschäftsordnung auf Vorschlag des Vorstands und wählen eine Protokollantin oder einen Protokollanten mit einfacher Mehrheit.
Die gewählte Person für die Protokollführung muss nicht Mitglied des Vereins sein.
Über den Ablauf, die Beschlüsse und Ergebnisse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von der Versammlungsleitung und der Protokollführung, gegebenenfalls von der Wahlleitung zu unterzeichnen ist.
Bei Handlungsunfähigkeit des Vorstands werden Mitgliederversammlungen von einem hierzu gewählten besonderen Vertreter einberufen und durchgeführt sowie Beschlussfassungen im Umlaufverfahren herbeigeführt.

Vorstand
Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus mindestens einem Vorsitzenden.
Der Vorstand kann den Verein vollumfänglich einzeln nach innen und nach außen vertreten.
Zu den Aufgaben des Vorstands gehören:

  • Vorbereitung aller von der Mitgliederversammlung zu fassenden Beschlüsse,
  • Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
  • Verwaltung des Vereinsvermögens und ordnungsgemäße Buchführung,
  • jährliche Vorlage des Rechenschaftsberichtes mit Kassenbericht,
  • Information der Mitglieder über Vereinsregeln und gesetzliche Auflagen,
  • Einziehung der Mitgliedsbeiträge und Durchsetzung der Beitragszahlung,
  • Führung eines Mitgliederverzeichnisses,
  • Einstellung, Entlassung und die Festlegung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten,
  • Vorsitz in der Mitgliederversammlung,
  • Regelung der Aufgabenbereiche im Vorstand.

Der Vorstand kann für bestimmte Aufgabenbereiche oder Einzelprojekte besondere Vertreter bestellen. Der besondere Vertreter gehört dem Vorstand nicht an, hat im Rahmen des ihm zugewiesenen Aufgabenbereichs aber die Stellung eines gesetzlichen Vertreters des Vereins.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Nur Mitglieder des Vereins können in den Vorstand gewählt werden.
Wiederwahl ist zulässig.
Die Vorstandsmitglieder bleiben solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, muss innerhalb von acht Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Nachwahl für den Rest der Amtszeit einberufen werden.
Rechtsgeschäfte mit dem Verein bei gleichzeitiger Tätigkeit im Vorstand sind zulässig.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt im Vorstand.

Besondere Vertreter
Nur Mitglieder des Vereins können als besondere Vertreter von einer Mitgliederversammlung gewählt oder vom Vorstand berufen werden.
Von der Mitgliederversammlung gewählte besondere Vertreter bleiben, vorbehaltlich einer Abwahl, solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Vom Vorstand berufene besondere Vertreter bleiben, vorbehaltlich einer Abbestellung, solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als besonderer Vertreter.

Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr eine Kassenprüferin oder einen Kassenprüfer. Diese oder dieser darf nicht Mitglied des Vorstands sein. Wiederwahl ist zulässig.
Steht kein Mitglied des Vereins für dieses Amt zur Verfügung, ist der Vorstand berechtigt eine externe Prüferin oder einen externen Prüfer mit der Prüfung der Haushaltsführung und der Jahresrechnung zu beauftragen.

Auflösung des Vereins
Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an den Bundesverband Freier Radios (BFR), der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.

Waldsolms, den 10. März 2025

Datenschutzinformationen nach Art. 13, 14 DS-GVO

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher ist:
Verein Radio Schwetzstubb
Drosselweg 2
35647 Waldsolms
E-Mail: vorstand@schwetzstubb.de

Die Datenschutzbeauftragte ist wie folgt zu erreichen:
Frau Dr. Dora Datenschutz
c/o Verein Radio Schwetzstubb
Drosselweg 2
35647 Waldsolms
E-Mail: datenschutz@schwetzstubb.de

Herkunft der personenbezogenen Daten

Der Verein Radio Schwetzstubb verarbeitet personenbezogene Daten, die dieser im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft in diesem Verein von Ihnen erhält (z.B. durch das Beitrittsformular). Zudem verarbeitet er – soweit für die Zwecke der Mitgliedschaft Ihnen gegenüber erforderlich – personenbezogene Daten, die er von Dritten zulässigerweise (z.B. aufgrund von Ihnen erteilter Einwilligungen) erhalten hat.

Kategorien der personenbezogenen Daten

  • Mitgliederverwaltung
  • Beitragsverwaltung
  • Versand von E-Mail-Informationen an die Mitglieder
  • Betrieb der Vereinswebseiten

Zwecke für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Verein Radio Schwetzstubb verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Mitglieder- und Beitragsverwaltung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO. Die Verarbeitung dient der Begründung oder Durchführung des Vereinsverhältnisses, welches in der Satzung näher beschrieben ist, sowie aller mit der Verwaltung und der Ausübung
des Vereins erforderlicher Tätigkeiten. Die jeweiligen Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung können Sie der Satzung entnehmen. Über die eigentliche Begründung des Vereinsverhältnisses hinaus verarbeitet der Verein Radio Schwetzstubb personenbezogene Daten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO. Dies ist zulässig, soweit die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht Ihre Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten überwiegen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, wie beispielsweise in folgenden Fällen:

  • Durchführung der Buchhaltung über externe Dienstleister
  • Postalische Spendenwerbung
  • Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten
  • Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs des Vereins

Soweit Sie dem Verein Radio Schwetzstubb eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben (z.B. Weitergabe von Daten an Verwertungsgesellschaften, Verwendung der E-Mail-Adresse zum Versand von Vereinsmitteilungen) , ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
Außerdem verarbeitet der Verein Radio Schwetzstubb nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DS-GVO personenbezogene Daten, soweit dies für die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, denen er als Verein unterliegt, erforderlich ist. Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören u.a. die Verarbeitung der Daten zur Einhaltung steuerlicher Verpflichtungen gegenüber den Finanzbehörden.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

siehe Zwecke der Datenverarbeitung

Empfänger der Daten oder Kategorien der Empfänger

Innerhalb des Vereins Radio Schwetzstubb erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der satzungsgemäßen und gesetzlichen Pflichten der Verein Radio Schwetzstubb benötigen. Auch von dem Verein Radio Schwetzstubb eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DS-GVO) können zu diesen Zwecken Daten erhalten. Dies sind Unternehmen in der Kategorie IT-Dienstleistungen.

Dauer der Speicherung und Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer

Soweit erforderlich, verarbeitet und speichert der Verein Radio Schwetzstubb personenbezogene Daten für die Dauer der Vereinsmitgliedschaft. Dies kann auch die Anbahnung und die Abwicklung des Vereinsverhältnisses umfassen.

Darüber hinaus unterliegt der Verein Radio Schwetzstubb verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich aus der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zehn Jahre aufgrund steuerlicher Vorgaben nach § 147 AO.

Betroffenenrechte und Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Diese Rechte nach Art. 15 bis 18 DS-GVO können gegenüber dem Verein Radio Schwetzstubb unter der oben in der Rubrik „Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen“ genannten Adresse geltend gemacht werden.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Datenverarbeitung gegen Datenschutzrecht verstößt, haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde Ihrer Wahl zu beschweren (Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 19 BDSG). Hierzu gehört auch die für Sie zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde, die Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen können:

  • Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
  • Gustav-Stresemann-Ring 1
    65189 Wiesbaden
  • Telefon: 0611-1408 0
    E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de

Freiwilligkeit der Datenbereitstellung

Im Rahmen der Mitgliedschaft im Verein Radio Schwetzstubb müssen Sie nur Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung der Mitgliedschaft erforderlich sind. Ohne diese Daten wird der Verein Radio Schwetzstubb in der Regel die Mitgliedschaft ablehnen müssen oder eine bestehende Mitgliedschaft nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen.
Die Angabe darüber hinausgehender personenbezogener Daten ist freiwillig.

Übermittlung von Daten in ein Drittland

Der Verein Radio Schwetzstubb verwendet einen Server, der der Netcup GmbH mit Sitz in Nürnberg, Deutschland gehört. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass die Netcup GmbH zu Wartungszwecken auf den Server und die darauf gespeicherten personenbezogenen Daten zugreift.

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO

  1. Sie haben das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen.
  2. Legen Sie Widerspruch ein, wird der Verein Radio Schwetzstubb Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, der Verein Radio Schwetzstubb kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.